Als Besitzer einer Einfamilienhauses mit Grundstücks, als Eigentümer eines Gartens oder einer Rasenfläche aber auch als Garten- und Landschaftspfleger wirst du sicherlich schon vor der Frage gestanden haben, wie du den Wildwuchs an Gras, Sträuchern, knorrigen Wurzeln Herr werden kannst. Vielleicht möchtest du auch einfach präzise Rasenkanten schneiden oder Unkraut aus schwer zugänglichen Stellen entfernen. Früher gab es davor neben mühevoller Handarbeit natürlich die klassischen Sensen. Beides sind nicht gerade körperlich schonende Arbeiten und schon gar nicht verträglich für den Rücken. Heutzutage gibt es für solche anstrengenden Vorhaben natürlich elektronische Hefler: die Motorsensen.
Motorsensen bzw. Freischneider gehören mit teilweise über 100 Dezibel nicht gerade zu den leiseren Gartengeräten.
Das Arbeitsgeräusch ist zudem nicht das angenehmste. Gerade in dicht besiedelten Gartenanlagen oder Wohngebieten solltest du im Sinne guter Nachbarschaft schon Rücksicht nehmen. Für diese Art von Werkzeug gilt daher die Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002. Diese gilt zwar bundesweit, kann jedoch durch bestimmte regionale Regelungen verändert oder ganz ersetzt werden.
Die generelle Regelung erlaubt die Nutzung von Freischneider bzw. Motorsense tagsüber zwischen 7 und 20Uhr.
Zu den besonders lauten Geräten zählen dabei die benzinbetriebenen Motorsense. Akku oder Elektro Motorsensen sind hingegen in der Regel etwas leiser.